Tippgeber-Provision
Werden Sie Tippgeber

Wir bedanken uns bei Ihnen mit der Tippgeber-Provision

 

Sie sind selbst kein Immobilienmakler kennen aber jemanden, der eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte? Dann geben Sie uns einen Tipp und wir beteiligen Sie als Dankeschön mit bis zu 10% an unserer Gesamtprovision. KBC Immobilien ist für seine Kunden stets auf der Suche nach neuen Objekten, gerne können Sie uns hierbei unterstützen und am Ende selbst davon Profitiren. 

 

So geht's zur Tippgeber-Provision:

  • Sie kennen jemanden, der sein Grundstück oder seine Immobilie verkaufen möchte.
  • Sie geben uns telefonisch, per E-Mail oder auch gerne über unser Kontaktformular einen Tipp.
  • Wir werden Ihren Tipp umgehend prüfen und uns anschließen mit der jeweiligen Person in Verbindung setzten.
  • Wir besprechen den möglichen Ablauf und die weitere Vorgehensweise.
  • Ist das Objekt anschließend verkauft, bedanken wir uns bei Ihnen mit der vereinbarten Tippgeber-Provision.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Das Grundstück oder die Immobilie für die wir von Ihnen einen Tipp erhalten, darf uns noch nicht bekannt sein.
  • Kein anderer Immobilienmakler hat bereits den Auftrag erhalten und das Objekt wir noch nicht öffentlich angeboten/vermittelt. 
  • Das Grundstück oder die Immobilie wird erfolgreich vermittelt und es kommt zum Kaufabschluss (erfolgreicher Notartermin).

Worauf muss Ich unbedingt achten?

  • Wenn Sie die Daten der betroffenen Person an uns weitergeben vergewissern Sie sich bitte, dass ein Einverständnis vorliegt 
  • Sie als Tippgeber müssen uns ausdrücklich bestätigen, dass Sie zur Weitergabe der Daten des Eigentümers berechtigt sind.
  • Sind Sie selbst Eigentümer der Immobilie, könne wir leider keine Tippgeber-Provision an Sie auszahlen.
  • Sollten wir mehrere Tipps für ein Objekt erhalten, wird die Tippgeber-Provision nur an den ersten ausgezahlt.
  • Wir können die Tippgeber-Provision natürlich nur dann auszahlen, wenn die Maklercourtage erfolgreich bei uns eingegangen ist.
  • Für die richtige Endversteuerung der Tippgeber-Provision tragen Sie als Empfänger selbst die Verantwortung.